Wirkungskreis: Einberufung und Durchführung von Mitgliederversammlungen, Aufgaben der Vereinsverwaltung u.a. Verkehr mit Zuwendungsgebern und Mietangelegenheiten. Der besondere Vertreter/Geschäftsführer vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied im Rahmen seines Wirkungskreises.