| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens acht Mitgliedern, von denen die Mitgliederversammlung einen ersten Vorsitzenden, einen zweiten Vorsitzenden, einen Schriftführer, einen ersten Kassenführer und einen zweiten Kassenführer bestimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit absoluter Mehrheit über Ausgaben, die 1.000,- DM überschreiten. |