Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Hauptkassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.