Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden und einem Beisitzer, dem Schriftführer, dem Kassierer und seinem Stellvertreter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zeichnungsberechtigt bei allen Kassengeschäften sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende und der Beisitzer in Verbindung mit dem Kassierer oder dessen Stellvertreter.