Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer (geschäftsführendes Präsidium).
Alle rechtsverbindlichen Erklärungen des BAC bedürfen der gemeinsamen Unterschriften des Präsidenten oder des Vizepräsidenten mit einem der beiden weiteren vorgenannten Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums.