Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen und höchstens neun Personen, immer jedoch aus einer ungeraden Personenzahl. Der Vorstand hat einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.