Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und dem Beisitzer.
Der Verein wird bei Rechtsgeschäften bis zu einem Geschäftswert von Euro 5.000,- gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister einzeln oder von zwei anderen Vorstandsmitgliedern gemeinsam. Bei einem höheren Geschäftswert wird der Verein immer von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.