Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden und dem zweiten Stellvertreter des Vorsitzenden (geschäftsführender Vorstand).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam.