Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt.
Zahlungsanweisungen bedürfen zwei Unterschriften von Mitgliedern des Vorstandes, darunter des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden.