Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Stellvertretern sowie dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei Beisitzern.
Der Vorsitzende des Vorstandes und einer seiner Stellvertreter oder im Verhinderungsfalle diese beiden bzw. einer von ihnen und ein weiteres Mitglied oder zwei Mitglieder des gesetzlichen Vorstandes, die nicht beide Geschäftsführer sein dürfen, vertreten den Verband gerichtlich und außergerichtlich.