Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden, dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden und dem dritten stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den ersten stellvertretenden Vorsitzenden allein.
Der zweite und der dritte stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam.