Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer (Schatzmeister), dem Schriftführer, dem Organisator und dem Sprecher.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, zusammen mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.