Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden kann auch dem Kassierer oder Schriftführer übertragen werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.
Beide können ihre Funktion aber auch in einzelnen Fällen anderen Vorstandsmitgliedern übertragen.