Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und drei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.
Zum Geschäftsverkehr mit der Bank sind der Schatzmeister und ein Vorstandsmitglied bzw. der erste Vorsitzende und ein Vorstandsmitglied berechtigt.
Jedes Schriftstück des Vorstands wird durch die Unterschrift des ersten Vorsitzenden und des Schriftführers bestätigt.