Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei vorsitzenden Vereinsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Abschluss und die Änderung von Verträgen sowie sonstiger Rechtsgeschäfte mit einem Gegenwert von mehr als 500,00 Euro bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Mitgliederversammlung, weniger als 500,00 Euro bedürfen lediglich der Mitteilung spätestens an die jeweils folgende Mitgliederversammlung.