Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens einem Vorsitzenden, einem stellvertretender Vorsitzenden, einem Kassenwart und einem Schriftführer sowie gegebenenfalls Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder dem Kassenwart jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.