Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Landesverbandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden, dem Landesverbandsschriftführer und dem Landesverbandsschatzmeister.
Für die Abgabe von Willenserklärungen genügt es, wenn sie vom Landesverbandsvorsitzenden gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder vom stellvertretenden Landesverbandsvorsitzenden in Gemeinschaft mit dem Landesverbandsschriftführer und dem Landesverbandsschatzmeister abgegeben werden.
Erwerb, Belastung oder Veräußerungen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bedürfen der Einwilligung des Vorstands der "Guttempler in Deutschland e.V.".