Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Gemeindevorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Sekretär, dem Buchhalter und vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Gemeindevorsitzenden oder einen der beiden Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.