| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (Schriftführer) und dem Beisitzer (Kassierer).
Den Verein verpflichtende Willenserklärungen können nur von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. |