Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Geschäftsführer und dem stellvertretenden Geschäftsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden jeweils allein oder durch je zwei der übrigen Vorstandsmitglieder gemeinsam.