Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Beschlüsse, aus denen dem Verein Verpflichtungen über DM 5.000,- entstehen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.