Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei der drei gleichberechtigten Vorsitzenden.
Im Rahmen ihrer Geschäftsführungsbefugnis dürfen die einzelnen Mitglieder des Vorstandes Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.