Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem ersten Kassenwart, dem zweiten Kassenwart, dem ersten Sportwart, dem zweiten Sportwart, dem Beauftragten für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.