Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus fünf Vorstandsmitgliedern, von denen eines von der Mitgliederversammlung zum Schriftführer und ein weiteres zum Kassenführer gewählt wird.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorstand, wobei drei Vorstandsmitglieder stellvertretend gemeinsam zeichnungsberechtigt sind.
Ausgaben des Vereins, die den Betrag von 200,00 DM überschreiten, bedürfen der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung.