Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Kassierer, der gleichzeitig zweiter Vorsitzender ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1000,- DM belasten, sind beide Vorstandsmitglieder einzeln bevollmächtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1000,- DM belasten, bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung.