Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Vorsitzenden Verwaltung, dem Vorsitzenden Sport, dem Vorsitzenden Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist auf Geschäfte begrenzt, die im Einklang mit dem in der Satzung festgelegten Vereinszweck stehen. Darüberhinausgehende Geschäfte können nur von einer Jahreshauptversammlung bzw. einer außerordentlichen Hauptversammlung genehmigt werden, zu der entsprechend eingeladen worden ist.