| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden als dessen Stellvertreter und dem Schriftführer, der auch Kassenwart ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der erste oder der zweite Vorsitzende. |