Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer, dem ersten Kassierer und dem ersten Gartenfachberater.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Zahlungsanweisungen bedürfen der Unterschrift des ersten Kassierers und des ersten Vorsitzenden.