| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden sowie dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden oder den Schriftführer.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. |