Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluß von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von mehr als 1.000,- DM müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder zusammenwirken.