| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und höchstens vier Personen. Es sind dies der erste Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenwart und der Veranstaltungswart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. |