Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über einen Vermögenswert von mehr als DM 600,- ist die Mitwirkung des zweiten Vorsitzenden oder des Schatzmeisters erforderlich.