| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden der Clubleitung.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch den zweiten Vorsitzenden. |