Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge mit einem Vertragswert von mehr als 200,- DM müssen von zwei Vorstandsmitgliedern gezeichnet werden.