Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Zur Verfügung über Grundstücke und zu Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als DM 50.000,- verpflichten, ist der Vorstand nur mit zustimmendem Beschluss der Mehrheit der Mitgliederversammlung befugt.