Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Bewilligung materieller Unterstützung (über 1.000,- DM) für Aktivitäten, die nicht nur vom Verein selbst ausgehen.