Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,- DM belasten, ist sowohl der Vorsitzende als auch jeder der stellvertretenden Vorsitzenden bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 4.000,- DM belasten, sowie für Dienstverträge und Grundstücksgeschäfte braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.