Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei und maximal drei Mitgliedern, dem Vorsitzenden, dem Kassenführer und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Liquidation erfolgt durch den Vorstand.