Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Obersten Rat: dem ersten Vorsitzenden (Scheich), dem zweiten Vorsitzenden (Mufti) und dem Schriftführer (Bevollmächtigten).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.