Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus aus mindestens drei und höchstens fünf Vorstandsmitgliedern darunter der/die ersten Vorsitzende, der/die zweite Vorsitzende, der/die Kassenwartin sowie ggf. der/die stellvertretende Vorsitzende und der/die stellvertretende Kassenwartin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.Der/die erste und der/die zweite Vorsitzende und der/die Kassenwart/in sind alleinvertretungsberechtigt.