Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens vier Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und ggf. dem Schriftführer.
Rechtsgeschäftliche Erklärungen sind verbindlich, wenn sie vom ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden oder vom ersten Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet sind.
Der erste Vorsitzende und der Kassenwart sind gegenüber der Bank allein verfügungsberechtigt.