Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, vertritt gemeinsam mit dem Kassenwart, bei dessen Verhinderung dem Schriftführer, den Verein gerichtlich und außergerichtlich.