Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter den ersten Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung den zweiten Vorsitzenden.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 100,- DM sind für den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des Beirates hierzu schriftlich erteilt ist.