Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Die Vertretungsmacht des Vorstands wird in der Weise eingeschränkt, dass die Zustimmung der Mitgliederversammlung für die Förderung einer Baumaßnahme ab 5000,00 EUR erforderlich ist.