| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Mitgliedern, von denen einem das Kassenamt obliegt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Verträgen mit größerer wirtschaftlicher Auswirkung ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |