VR 6836 AG Berlin (Charlottenburg) · aktuell
Strukturierte Informationen
Institut für Sufi-Forschung
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
F1103R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 6836 B
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Charlottenburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
0
Eintragungsart › Code
009
Text
Satzung zuletzt geändert am:
1982-01-24
Abrufuhrzeit
19:45:12
Abrufdatum
2023-09-05
Letzte Eintragung
2006-10-30
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
1982-01-24
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-10-30
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1982-01-24
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die beiden Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 500,- DM belasten, ist der erste Vorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, der zweite Vorsitzende selbständig befugt.
Der Abschluss von Rechtsgeschäften, welche über die vorgenannte Summe hinausgehen, bedarf der Zustimmung des Vereinsrates. Diese Zustimmung ist in der Form eines schriftlichen Protokolls niederzulegen und muss von allen bei der Beschlussfassung anwesenden Ratsmitgliedern unterzeichnet und somit beglaubigt werden.
Status Rechtstraeger › Code
001