Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein, die übrigen Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten zu zweit, darunter der zweite Vorsitzende.