Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Geschäftsführer, dem Sekretär, dem Rechnungsführer und dem Werkstattleiter.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.