Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein nicht mit mehr als 1.000,- DM belasten, ist jedes Vorstandsmitglied bevollmächtigt.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 1.000,- DM belasten, und für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung der Mitgliederversammlung.