Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Zur Abgabe von Erklärungen genügt es, dass einer der beiden Vorsitzenden gemeinsam mit einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes zeichnet.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.